Ich muss mich jetzt doch mal wieder zur Menschenrechtssituation in Singapur äußern. Grund ist (wie üblich) ein Artikel von Channel NewsAsia.
Dort heisst es:
Can a suspect be detained without trial in Singapore for crimes he allegedly committed abroad?
Klare Antwort: Nein, es sollte nicht möglich sein jemanden für länger (ein bisschen Zeit brauchen die Mühlen der Justiz auch) ohne Gerichtsverfahren festzuhalten.
Interessanterweise handelt der Artikel hauptsächlich darum, ob im Ausland begangene Verbrechen in Singapur bestraft werden können (wenn man mich fragt: ja, zumindest für schwere Verbrechen über den Rest kann man reden).
Am Schluss wird dann noch diskutiert ob die Beweislage wohl für eine Verurteilung ausreichen würde. Hallo? Darum macht man doch ein Gerichtsverfahren, um eben festzustellen ob jemand schuldig ist oder nicht und wenn die Beweislage nicht ausreicht: In dubio pro reo. Oh, sorry, das gilt ja in Singapur nicht (In dubio hat der Prime Minister Recht).
In genanntem Fall war es so, dass per Ordre de Mufti ein Minister ein Gerichtsverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblichem Drogenmissbrauch und Handel gestoppt und der Kerl kurzerhand ins Gefängniss "gesteckt" hat.
Seine Rechtsanwälte wollen jetzt den Obersten Gerichtshof davon überzeugen, die Anweisung des Ministers ausser Kraft zu setzen. Wäre schön wenn die Judikative wenigstens das letzte Wort hat. Auch wenn das Gericht zur gleichen Entscheidung kommt und den Kerl wegsperren lässt, ich kann hier schon die Argumentation hören: Der Minister hatte doch recht, wozu also der ganze Zirkus?
Und bezogen auf Deutschland bleibt zu hoffen, dass der Terrorschutz nicht zu weit getrieben wird, wenn man sich da manche Vorschläge anhört wird einem ganz mulmig zumute. Hier wird übrigens alles mit "Public Savety" begründet...
Quelle:
Channel NewsAsia: Detained lawyer wants High Court to overrule minister's order